Liebe Patientin, lieber Patient,
Wir führen bei Ihnen zur Abklärung eines Diabetes mellitus oder eines Schwangerschaftsdiabetes einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) durch. Falls bei Ihnen bereits die Diagnose eines Diabetes mellitus gestellt wurde, muss kein oGTT durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie für die Sicherstellung eines korrekten und unverfälschten Ergebnisses folgendes:
Am Tag vor dem oGTT:
1) Sie sollten 10-16 Stunden vor dem Test keine Nahrung zu sich nehmen. Bitte meiden Sie in dieser Zeit auch Nikotin, Alkohol und Koffein. Kommen Sie unbedingt nüchtern in die Praxis.
2) Sie sollten vor Durchführung des Tests keine Diät einhalten. Ernähren Sie sich normal und essen Sie auch Kohlenhydrate wie Brot, Reis, Nudeln, etc.
3) Bitte teilen Sie uns vor dem Test mit, ob Sie krank sind/waren, eine Entzündung haben, oder Medikamente wie Antibiotika oder Cortison einnehmen.
4) Bitte meiden sie 8-12 Stunden vor dem Test körperliche Anstrengung (z.B. Joggen/ Fahrradfahren).
5) Der Test sollte (möglichst) nicht während der Menstruation durchgeführt werden.
Ablauf des oGTT:
Beim oGTT erfolgt zunächst eine Nüchtern-Blutzuckerbestimmung (aus dem Finger und aus der Vene). Im Anschluss erhalten Sie eine Glukoselösung (75g Glukose (=Zucker) in 300ml Wasser), welche Sie innerhalb von 5 Minuten trinken sollten. Nach 60 und 120 Minuten erfolgt eine weitere Blutabnahme. Während des oralen Glukosetoleranztest dürfen Sie die Praxis auf keinen Fall verlassen! Jeder Schritt bzw. Bewegung kann das Ergebnis verfälschen. Bitte rauchen, essen und trinken Sie während des Tests nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich etwas zu lesen mitzunehmen und in unserem Wartebereich Platz zu nehmen. Bitten wenden Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiter, falls sich etwas an Ihrem Gesundheitszustand verändern sollte.
Kosten des oGTT:
Die Durchführung und Laborbestimmungen des oGTT sind eine Leistung der Krankenkassen. Wir empfehlen zur sicheren und genauen Durchführung des Tests die Verwendung einer standardisierten Glukose-Fertiglösung aus der Apotheke (Kosten knapp 10 Euro). Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Alternativ würden wir Ihnen ein Glukosepulver verordnen, das hier in einem von Ihnen mitgebrachten Behälter und Wasser angerührt wird. Da es in Studien immer wieder Messungenauigkeiten bei der Verwendung des Pulvers gibt, empfehlen wir Ihnen jedoch die Fertiglösung.